Permanente Chargenverfolgung nach EU 178/2002
Permanente Chargenverfolgung nach EU 178/2002
Am 1. Januar 2005 sind wesentliche Teile der EU-Verordnung 178/2002 in Kraft getreten. Sie haben weitreichende Folgen für alle Unternehmen, die Lebensmittel und Futtermittel herstellen und vertreiben.
Die Verordnung verpflichtet alle Beteiligten, in der Lebensmittelkette die lückenlose Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte jederzeit zu gewährleisten und Verfahren des Krisenmanagements einzurichten.
Diese komplexen Anforderungen verlangen nach den passenden Lösungen. Deshalb steht Ihnen die hsh-systeme für prozess-IT gmbh bei allen Fragen zum Thema Chargenverfolgung mit der passenden Lösung zur Seite.
